Andrea Nahles
Andrea Nahles, MdB, SPD (05.01.2007):
Sehr geehrter Herr May,
die Antidiskriminierungsstelle des Bundes deckt bereits jetzt einen Großteil der Mobbingfälle ab. Sie kann immer dann aktiv werden, wenn eine Benachteiligung vorliegt, die sich auf eins der folgenden Kriterien zurückführen lässt: ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität.
Mobbing speziell am Arbeitsplatz ist bereits jetzt arbeitsrechtlich verboten, die als Mobbing bezeichneten Verhaltensweisen bereits jetzt strafbar.
Ich bin der Meinung, dass wie mit den arbeitsrechtlichen Möglichkeiten und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bereits ausreichende Schritte unternommen haben. Dennoch kann es sein, dass Mobbing in Zukunft ein noch wichtigeres Thema werden wird, u.a. deshalb, weil immer mehr Menschen durch das AGG für das Thema sensibilisiert werden. Dann werden auch gesetzliche Schritte und ein Ausbau der bundeseinheitlichen Beratung kommen. Bislang finde ich die Informationsinfrastruktur beim Thema Mobbing aber ausreichend.
Zwei Beispiele:
Infos und Schulungsmaterialien zum Thema ?Mobbing am Arbeitsplatz? hält die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bereit (baua.de)
Direkte Hilfe gibt es z.B. beim Bürgercenter der Landesregierung NRW (Tel.: 01803 100 113)
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Nahles
http://www.andrea-nahles.de/