News

20 Jahre mobbing-web.de

Mobbing - mobbing-web.de hat 20- jähriges Jubiläum

Im Februar 1999, genau am 26.02.1999 ging die Bürgerinitiative mit dem Namen „Mobbing-Web“ ins WWW.

Auch in den nächsten Jahren ist es das Ziel, weiterhin einen Beitrag zu "Pro Fairness gegen Mobbing" zu leisten.

Wir werden wie bisher, Besucher und Besucherinnen rund um die Themen Mobbing, Bullying, Diskriminierung und andere aktuelle Themen informieren. Es wird nicht nur informiert, - wir engagieren uns (kritisch aber Fair) für mehr Fairness, wir pflegen Kontakte zu allen gesellschaftlichen Gruppen im Sinne von „Pro Fairness“, - für mehr Herzlichkeit nicht nur in der Arbeitswelt!

Wie aktuell das Thema Mobbing und Mobbing an Schulen ist, zeigen die Nachrichten zu Mobbing in Deutschland und weltweit.

Wir laden alle Bürger herzlich zu unserer Mitmach-Aktion ein: MIT IHRER STIMME MACHEN SIE SICH STARK FÜR BETROFFENE VON MOBBING UND SPENDEN MUT, SICH HILFE ZU SUCHEN!

„Gemeinsam für mehr Fairness – jeder in seiner Verantwortung“

Jeder kann mitmachen, Betroffene, Betriebs- und Personalräte, Führungskräfte, Personalverantwortliche, Politiker, Anwälte, Ärzte, Therapeuten, Psychologen, Sozialarbeiter – eben alle, die sich engagieren, -pro Fairness - gegen Mobbing.

Schreiben Sie uns, was Sie fordern, was Sie von Politiker, Unternehmen, Regierung, Chefs, Manager, Anti-Mobbing-Vereine, Gewerkschaften, Gerichte, Staatsanwaltschaft, etc. erwarten, machen Sie Vorschläge zur Prävention! Oder zeigen Sie den Mobbing-Opfern auf, wie Sie Ihre Mobbingsituation überwunden haben, machen Sie den Betroffen Mut, dass Mobbing auch überwunden werden kann. Geben Sie Hinweise, wie man sich als Mobbing-Opfer verhalten sollte, es gibt viele Möglichkeiten zu helfen.

Wir werden Ihren Leserbrief, Statement oder Vorschlag veröffentlichen! “Stimmen und Gesichter gegen Mobbing” - schau hin - mach mit! www.mobbing-web.de

News Nachrichten

Petition

Strafrechtliche Gleichstellung psychischer Gewalt mit körperlicher Gewalt (Mobbing, häusliche Gewalt usw.)

Die Petenten stellen den Antrag, die „psychische Gewalt“ der „körperlichen Gewalt“ gleichzustellen und als Straftat im Strafgesetzbuch (StGB) aufzunehmen und strafrechtlich wie die „körperliche Gewalt“ zu ahnden.
https://www.change.org/

Aktuelles zum Coronavirus

Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus

Das Coronavirus im Arbeitsverhältnis

Corona und Anspruch auf Kurzarbeitergeld

Das Coronavirus im Arbeitsverhältnis

Friedemann Koch

Fachanwalt

In meiner arbeitsrechtlichen Beratungspraxis werde ich derzeit im Zusammenhang mit der Gefährdung durch das Corona Virus mit vielseitigen Rechtsfragen konfrontiert.
Sie haben einen arbeitgeberseitig genehmigten Urlaub gebucht in einem Risikogebiet, z.B. Italien. Ihr Arbeitgeber hat Kenntnis von ihrem Urlaubsziel und untersagt Ihnen, diesen Erholungsurlaub am gewählten Urlaubsort zu verbringen, wegen der Gefahr ihrer eigenen Infektion, der Verbreitung der Infektion im Betrieb nach Urlaubsrückkehr, bzw. der Gefahr einer die Urlaubsdauer überschreitenden angeordneten Quarantäne am Urlaubsort oder nach Urlaubsrückkehr. Ein Storno des Urlaubs ist möglicherweise mit Kosten verbunden.

Grundsätzlich gilt, dass ein einmal genehmigter Urlaub arbeitgeberseitig nicht widerrufen werden kann. Der festgelegte Urlaubszeitraum ist im Regelfall nicht mehr einseitig zu ändern. Eine nachträgliche Änderung des festgelegten Urlaubes bedarf einer Einigung zwischen den Arbeitsvertragsparteien. Ein Widerruf eines bereits gewährten Urlaubes durch den Arbeitgeber setzt eine Fallgestaltung voraus, bei der die Arbeitskraft eines bestimmten Arbeitnehmers für einen bestimmten Zeitraum zur Verhinderung von betrieblichen Katastrophen (Verhinderung des Zusammenbruchs eines Unternehmens) benötigt wird und es für den Arbeitgeber schlechterdings unzumutbar wäre an der Urlaubsgewährung festzuhalten.

Vorliegend geht es jedoch weniger um die Urlaubsgewährung als solcher, sondern um die arbeitgeberseitige Bestimmung des gewählten Urlaubsortes. Müssen sie bei Nichtbeachtung des arbeitgeberseitigen Verbotes mit einer Abmahnung oder gar Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen? Machen sie sich unter Umständen schadensersatzpflichtig, sofern sie sich tatsächlich infizieren, eine Quarantäne angeordnet wird oder sie Arbeitskollegen/innen anstecken?

Dem Arbeitgeber steht ein Weisungsrecht zu, dies bezieht sich jedoch auf Zeit, Ort und Inhalt sowie Art und Weise der zu leistenden Arbeit und nicht auf ihre Privatsphäre. Es steht ihnen grundsätzlich frei, trotz eines Risikos ihren Urlaubsort selbst auszuwählen.

Es gilt jedoch den in § 242 II BGB normierten Rechtsgedanken der Pflicht zur wechselseitigen Rücksichtnahme auf die Rechte und Interessen des anderen Vertragsteiles, so derjenigen des Arbeitgebers, d. h. Rücksichtnahme und Verhaltenspflichten. Schließlich erschöpft sich das Arbeitsverhältnis nicht nur in der Herbeiführung der geschuldeten Arbeitsleistung, zu beachten sind auch Schutzpflichten als Nebenpflichten. Die Schutzpflicht beinhaltet die Verpflichtung, sich so zu verhalten, dass Körper, Leben, Eigentum und sonstige Rechtsgüter des anderen Vertragsteils, d. h. des Arbeitgebers, nicht verletzt werden.

Hieraus folgt, dass der Arbeitgeber durchaus ein schutzwürdiges Interesse hat, eine Reise in ein Risikogebiet zu untersagen. Bei Verletzung dieser Verpflichtung wäre je nach Einzelfall eine Abmahnung, möglicherweise auch in Abhängigkeit der Schwere der Verletzung und deren Konsequenzen, eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses denkbar.

Rechtsanwalt Friedemann Koch
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht

www.friedemann-koch.de/

Psychische Belastungen

Psychische Belastungen haben Höchststand erreicht

Die Beschäftigten haben noch nie so häufig wegen psychischer Erkrankungen bei der Arbeit gefehlt wie im vergangenen Jahr. Das zeigt der neueste Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse. Bundesarbeitsminister Heil muss diese Entwicklung endlich ernst nehmen und handeln. Wir brauchen endlich eine Verordnung zum Schutz vor psychischen Belastungen. Den Menschen geht die Puste aus und das darf nicht weiter ignoriert werden.

Zeitstress und die Verdichtung der Arbeit setzen die Menschen immer stärker unter Druck. Hetze und Stress haben in den vergangen Jahren definitiv zugenommen. Anders ist es nicht zu erklären, dass inzwischen so viele Fehltage aufgrund psychischer Belastungen zustande kommen- sie haben einen Höchststand erreicht.

Den Beschäftigten geht immer mehr die Puste aus. Neu ist diese Erkenntnis nicht. Wenn die Bundesregierung darüber aber immer nur redet, dann ist das zu wenig. Sie muss endlich handeln, immerhin geht es um die Gesundheit der Beschäftigten.

Bundesminister Heil ist aufgefordert, psychische Belastungen endlich ernst zu nehmen. Er muss das Arbeitsschutzgesetz mit einer Verordnung konkretisieren, damit Arbeitgeber und Betriebs- und Personalräte ein Werkzeug an die Hand bekommen, um gemeinsam geeignete Lösungen gegen jede Form von Stress zu entwickeln. Zudem muss endlich Schluss sein mit prekären und unsicheren Beschäftigungsverhältnissen. Die Beschäftigten brauchen soziale Sicherheit und Arbeitsbedingungen, die nicht krank machen.
https://www.mueller-gemmeke.de/

Wir wollen den Schutz vor Mobbing

Wir wollen den Schutz vor Mobbing am Arbeitsplatz verbessern. Das erfordert bessere Prävention, rechtliche Klarstellungen, mehr Transparenz und konsequente Sanktionen.

Mobbing ist bisher kein klarer Rechtsbegriff. Betroffene können sich kaum wehren. Vor Gericht haben sie kaum Chancen. Dabei kann Mobbing nicht nur individuell verheerende Folgen haben, sondern ist auch schlecht für die Unternehmen und die Volkswirtschaft.

Wir Grünen wollen den Arbeitsschutz um den Tatbestand des Mobbings ergänzen. Mit einem Gesetz zum Schutz vor Mobbing am Arbeitsplatz erhalten Gerichte eine Rechtsgrundlage, um gegen Mobbing vorzugehen. Die Bundesregierung soll verpflichtet werden, regelmäßig einen Bericht über Mobbing vorzulegen.

Wenn Beschäftigte am Arbeitsplatz gemobbt werden – wenn sie also gezielt und systematisch mit Intrigen, Schikanen, Beleidigungen und Benachteiligungen konfrontiert werden –, dann hat das für die Betroffenen weitreichende soziale Folgen und Gesundheitsrisiken. Das ist bekannt und trotzdem ist Mobbing ein bislang vernachlässigtes Problem. Vor Gericht haben Betroffene heute kaum Chancen, Recht zu bekommen.

Deshalb haben wir einen Antrag vorgelegt, mit dem wir – wie auch viele Sachverständige aus Wissenschaft und Justiz – ein Gesetz einfordern, das Beschäftigte besser vor Mobbing schützt. Das ist auch dringend notwendig. Denn: Mobbing am Arbeitsplatz zielt auf die Psyche der Menschen. Die Betroffenen leiden oft unter den gezielten Angriffen auf ihre Persönlichkeit. Ihr Leben bekommt Risse. Sie verlieren häufig ihren Job. Es folgen oft Krankheit, Reha und im schlimmsten Fall bleibt am Schluss nur noch die Erwerbsminderungsrente. Aber Mobbing ist mit der bisherigen Rechtslage kaum zu greifen. Dennoch wird das Thema politisch weitgehend ignoriert.
Mobbing findet überall statt

Mobbing gibt es in allen Branchen. Es kann jede und jeden treffen, unabhängig vom Alter, der Tätigkeit oder der Beschäftigungsdauer. Folgenschwer für die betroffenen Beschäftigten ist insbesondere das so genannte „Bossing“ oder „strategische Mobbing“, mit dem Arbeitgeber gezielt Beschäftigte loswerden wollen. Das strategische Mobbing soll dazu führen, dass die Betroffenen entweder „freiwillig“ kündigen oder eine Kündigung aufgrund der durch Mobbing bedingten abnehmenden Leistungsfähigkeit als berechtigt erscheint. Diese Art des Personalabbaus hat für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Vorteil, dass keinerlei Kündigungskosten entstehen. Gleichzeitig gehen sie dabei kaum ein Risiko ein, weil es bisher an einer konsistenten Gesetzgebung, die Mobbing sanktioniert, fehlt.

Es braucht eine gesetzliche Regelung

Wir fordern ein Gesetz, das betroffene Beschäftigte wirkungsvoll vor Mobbing schützt und ihnen endlich reale Möglichkeiten eröffnet, vor Gericht Recht zu bekommen. Ausgangspunkt ist dabei die Schutz- und Fürsorgepflicht der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die sich aus dem Beschäftigungsverhältnis ergibt. Diese Pflicht wird unmittelbar verletzt, wenn sie direkt an Mobbing beteiligt sind oder wird mittelbar missachtet, wenn sie bei Mobbing unter Kolleginnen und Kollegen nicht schützend eingreifen. Dabei geht es für einige Betroffene darum, den Arbeitsplatz zu behalten. Die meisten der Mobbing-Betroffenen aber kämpfen um Entschädigungen bzw. Abfindungen, oder aber darum, dass die erfahrene psychische Gewalt klar benannt und somit anerkannt wird.

Die Bundesregierung verweist bei Mobbing immer auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Doch das schützt nur bestimmte Personen vor Diskriminierung. Menschen dürfen danach nicht wegen ihres Geschlechts, ihres Alters, ihrer Hautfarbe, Ethnie, Religion oder Weltanschauung, wegen einer Behinderung oder ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden. Wird eine Beschäftigte jedoch von ihrer Kollegin oder ihrem Chef aus anderen Gründen systematisch gemobbt, so gilt dieser Fall nach dem AGG nicht als Diskriminierung.

Grüne Vorschläge

Für uns Grüne ist klar: Wir brauchen ein Gesetz, das Mobbing analog zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz als Persönlichkeitsverletzung definiert und den Betroffenen ausreichend Schutz garantiert. Auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürfen sich bei Mobbing nicht aus der Verantwortung stehlen. Sie müssen verpflichtet werden, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, sobald sie von Mobbing in ihrem Betrieb erfahren. Passiert nichts, haben die Betroffenen die gleichen Rechte, wie diejenigen, für die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz greift. Auch Mobbing-Opfer brauchen unter Umständen ein Leistungsverweigerungsrecht, Beweiserleichterungen und vor allem sollen sie den Schaden – materiell und immateriell – ersetzt bekommen. Es muss endlich klargestellt werden, dass sich die Fürsorgepflicht der ArbeitgeberInnen auch auf den Schutz vor Mobbing bezieht. Das stärkt die Betroffenen und wirkt gleichermaßen präventiv.

Quelle: https://www.gruene-bundestag.de/

Schikane im Büro: Mobbing-Gesetz gegen Mobbing

Anti-Mobbing-Gesetz gegen Mobbing
Weniger Beweislast für die Opfer, höhere Geldentschädigungen und mehr Verantwortung für die Arbeitgeber: Grüne und Linke wollen ein Gesetz gegen Mobbing auf den Weg bringen. Weiterlesen: www.sueddeutsche.de/

Mobbing im Büro: Wenn die Arbeit zur Qual wird

Nicht nur in der Schule, sondern auch in der Arbeitswelt gibt es viele Konflikte. Diese können zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, aber auch unter den Kollegen auftreten. In den meisten Fällen lassen sich diese Konflikte allerdings friedlich aus der Welt schaffen. Wenn es sich aber nicht nur um einfache Missverständnisse handelt, sondern um Belästigungen, üble Nachrede oder allgemein um Mobbing, ist die Lösung oftmals schwieriger. Erfahre hier, wie du dich bei Mobbing am Arbeitsplatz verhalten solltest und welche Hilfsangebote und vorbeugenden Maßnahmen du ergreifen kannst.
Weiterlesen/Quelle: https://www.stellenanzeigen.de/

Streit über Anti-Mobbing-Trainer Carsten Stahl

Streit über Anti-Mobbing-Trainer Carsten Stahl eskaliert

Der Bezirk Neukölln will stärker gegen Mobbing vorgehen. Doch die Methoden eines Experten sorgen für einen heftigen Streit. Anwälte werden eingeschaltet.

Quelle/Weiterlesen: https://www.tagesspiegel.de/

Frankreich: Botschafter gegen Mobbing

In Frankreichs Schulen soll ein neues System von sogenannten "Botschafter"-Schülern die Hemmschwelle für Opfer senken, auch in den sozialen Netzwerken.

https://www.arte.tv/de/videos/

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