Bayern SPD

BayernSPD Landesverband Bayern

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Statement, 7. Mai 2012: Sehr geehrter Herr May,

natürlich unterstützt die BayernSPD das Ziel, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Mobbing zu schützen. Dazu braucht es geschulte Führungskräfte und Möglichkeiten der Konfliktschlichtung in Unternehmen. Politik muss aber auch rechtliche Rahmenbedingungen schaffen, die Mobbing am Arbeitsplatz verhindern.

Um ein aktuelles Beispiel zu nennen, wie die SPD hier handelt, weise ich auf das Hinweisgeberschutzgesetz hin, zu dem die SPD-Fraktion im Bundestag vor kurzem einen Gesetzentwurf eingebracht hat: Oftmals werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemobbt, weil sie auf Missstände an ihrem Arbeitsplatz aufmerksam gemacht haben. Gammelfleischskandale, Bestechungsvorwürfe oder Notstände in sozialen Einrichtungen wären ohne die Hinweise von couragierten Mitarbeitern oftmals nicht aufgedeckt worden. Diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen – im Gegensatz zur Rechtsprechung in vielen anderen Ländern – in Deutschland bisher ein großes persönliches Risiko ein. Viele verlieren ihren Arbeitsplatz, werden gemobbt oder erheblichem Druck ausgesetzt. Der Gesetzentwurf der SPD fordert hier ein Benachteiligungsverbot und eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Gegen Vergeltungsmaßnahmen soll ein Unterlassungsanspruch gelten. Die schwarz-gelbe Bundesregierung lehnt ein Hinweisgeberschutzgesetz bisher allerdings ab.

Gesetze können allerdings nur einen Rahmen vorgeben. Wir brauchen engagierte Menschen, die sich Mobbing-Opfern annehmen und konsequent gegen Mobbing in ihrem Arbeitsumfeld vorgehen. Hier sind deshalb vor allem Gewerkschaften, Betriebsräte und Personalräte gefragt.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Keller
BayernSPD
Georg-von-Vollmar-Haus
Oberanger 38
80331 München

Dieter Althaus
Gesine Schwan
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