Karin Evers-Meyer

Karin Evers-Meyer, SPD

Karin Evers-Meyer

Montag, 10. August 2009, Karin Evers-Meyer, MdB:
Sehr geehrter Herr May,

Mobbing ist kein völlig neues Phänomen, hat aber in den vergangenen
Jahren größere Aufmerksamkeit bekommen. Meiner Ansicht nach liegt das am gewandelten gesellschaftlichen Umfeld, an geänderten Wertvorstellungen und an der schwierigen Arbeitsmarktsituation.

Für betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt es schon heute
eine Reihe von Möglichkeiten, sich rechtlich gegen Mobbing zu wehren.
Sie können sich bei den zuständigen betrieblichen Stellen beschweren.
Gegen mobbende Kollegen, Vorgesetzte oder Arbeitgeber haben sie einen Anspruch auf Unterlassung und können Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen.

Außerdem kann sich der oder die Betroffene bei Benachteiligungen aus
Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität seit fast zwei Jahren auch auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen. Auch sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz und Belästigungen, die mit einem der genannten Diskriminierungsmerkmale in Zusammenhang stehen, gelten als Benachteiligungen im Sinne des AGG.

Ich denke, dass es jetzt vor allem darum gehen muss, die bestehenden
rechtlichen Mittel und Ansprüche auch bekannt zu machen. Nur so entsteht ein wirksamer Schutz vor Mobbing.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Ede.wikipedia.org/wiki/Karin_Evers-Meyer
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Büro Karin Evers-Meyer
Mitglied des Deutschen Bundestages
Abgeordnete des Wahlkreises
Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven

Gertrud Kille
Peter Nazareck
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