Peter Teuschel
Dr. Peter Teuschel
11.Juni 2009: Die Aktion \"Bürger gegen Mobbing\" begrüße ich ausdrücklich. Dieses Krebsgeschwür des Arbeitslebens ist Grund für eine Vielzahl schwerwiegender und zum Teil lebensbedrohlicher Erkrankungen. Als Facharzt in eigener Praxis betreue ich seit mehr als 10 Jahren schwerpunktmäßig durch Mobbing erkrankte Betroffene. Weiterhin viel Erfolg für diese tolle Aktion!
Dr. Peter Teuschel
Krankschreibung durch Psychiater:
Krankschreibung nicht immer erste Wahl
Weil ich es gerade heute wieder praktiziert habe, ein kurzer Tipp zum Umgang mit Krankschreibungen durch den Facharzt für Psychiatrie.
In manchen Fällen (und bei manchen Arbeitgebern) ist es günstiger, eine AU vom Hausarzt vorzulegen.
Immer wieder höre ich, dass man als Patient doch „dazu stehen“ soll, dass man in psychiatrischer Behandlung ist und es deshalb auch kein Problem sein dürfe, wenn man eine Krankschreibung mit psychiatrischem Stempel beim Arbeitgeber abgibt.
Ich halte das für blauäugig. Vorurteile über und Vorbehalte gegen Menschen mit psychischen Störungen sind so weit verbreitet wie ehedem. Auch wenn der eine oder andere Arbeitskollege da nicht so denkt, muss das nicht für alle anderen zutreffen.
Ich gebe auch zu bedenken, dass die Verschwiegenheit der Personalabteilung zwar theoretisch verbindlich ist, man sich in der Praxis aber nicht darauf verlassen kann, dass nicht am Tag nach Abgabe der AU alle Mitarbeiter wissen, wer sie ausgestellt hat.
Natürlich gibt es auch Fälle, in denen es nicht nur egal, sondern sogar ratsam ist, die psychiatrische Krankschreibung zu präsentieren. Dies wird immer dann der Fall sein, wenn ich als Patient a) nicht an diesem Arbeitsplatz bleiben kann oder will und b) ich einen Zusammenhang zwischen der Arbeit und meiner Erkrankung betonen möchte.
In allen anderen Fällen aber braucht man neben dem Psychiater auch einen guten Hausarzt. Dann kann man, wie es einige meiner Patienten machen, mit meiner AU zum Hausarzt gehen, der dann seinerseits eine hausärztliche Krankschreibung mit identischer Diagnose (für die Krankenkasse) und einen hausärztlichen Stempel (für den Arbeitgeber) ausstellt.
In Fällen einer längeren AU durch den Hausarzt ist diesem meist ein Bericht des Facharztes wichtig, um die Länge der Krankschreibung gegenüber der Kasse rechtfertigen zu können.
Also im Zweifelsfall dran denken, den Hausarzt zu fragen, ob er diese Vorgehensweise mitmacht.
Peter Teuschel
Quelle: http://schraeglage.blog/krankschreibung