Willi van Ooyen

Willi van Ooyen

Sehr geehrter Herr May,

Sie sprechen eines der großen Probleme der modernen Arbeitswelt an. Mobbing am Arbeitsplatz ist in der Bundesrepublik Deutschland noch kein Straftatbestand, einzelne Mobbinghandlungen sind jedoch strafbar und können auch zur Anzeige gebracht werden. Problematisch ist jedoch immer der konkrete Nachweis des Mobbings, da die Mobber versuchen, ihre Handlungen zu verschleiern. Im Falle eines Strafverfahrens werden viele Mobber daher nicht verurteilt und können danach quasi ungestört weitermobben.

Arbeitgeber stehen in der Pflicht, ihre Arbeitnehmer vor psychischer Belastung zu bewahren. Dies ergibt sich aus den Artikeln 1 und 2 GG. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Persönlichkeitsrecht, die Gesundheit und die Ehre des Arbeitnehmers zu schützen.

DIE LINKE strebt eine Legaldefinition des Begriffs Mobbing an, wodurch es möglich wird, juristisch gegen diese Form der Ausgrenzung vorzugehen. Auch auf internationaler Ebene gibt es bereits Überlegungen der EU-Kommission, eine Richtlinie gegen Mobbing am Arbeitsplatz zu schaffen.

Darüber hinaus müssen aber auch die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass Mobbing am Arbeitsplatz, ob von Kollegen oder durch den Arbeitgeber (strategisch veranlasst oder geduldet) verhindert wird. Wer Angst vor dem Verlust des eigenen Arbeitsplatzes und dem Absturz in Hartz IV hat, wird sich nicht wehren. Wer keine Hilfe durch einen Betriebsrat oder eine Gewerkschaft hat, ist auf sich allein gestellt. Wer befristet beschäftigt ist, traut sich kaum, den Mund auf zu machen.

Deswegen setzt sich DIE LINKE für gute Arbeit, gute Löhne und gegen prekäre
Beschäftigung und Hartz IV ein.

Mit freundlichen Grüßen,
Willi van Ooyen

10.01.2009

Gregor Gysi
Jörg-Uwe Hahn
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